Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein Kommentar aus europäischer Perspektive *
In Deutschland muss sich das Antidiskriminierungsrecht erst noch entwickeln. Aber warum nicht anderen EU-Ländern, die die einschlägigen Richtlinien schon umgesetzt haben, über die Schulter schauen? Der neue «Schiek» hat das getan und bietet Ihnen bereits jetzt eine echte Orientierungshilfe und konkrete Lösungsansätze, indem er Ihnen Rechtsprechungsnachweise und praxiserprobte Verhaltensregeln aus anderen EU-Ländern an die Hand gibt. Der «Schiek» befasst sich darüber hinaus mit konkreten Fragen, die sich etwa bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen oder Arbeitgebern mit Betrieben in mehreren Mitgliedstaaten stellen: Für welche Aktivitäten bzw. Vertragsverhältnisse gilt das AGG, für welche eventuell ein Umsetzungsgesetz eines anderen Mitgliedstaates? Einem einheitlichen Konzept folgend sind, neben den Grundlagen im Richtlinienrecht, jeder Norm rechtsvergleichende Hinweise zugeordnet. Diese erleichtern dem Praktiker die Beurteilung von Rechtsfragen, da es gerade bei schwierigen Grenzfällen wichtig ist, die Grundlagen und Hintergründe des AGG zu kennen.